Begrenzungen und Regelungen für den Aufenthalt auf dem Sportgelände Süd
Eine Datenerhebung der Zuschauer muss nach § 6 CoronaVO erfolgen. Maximal 100 Zuschauer und 100 Spieler dürfen sich auf den im Hygienekonzept der Eintracht benannten Zonen aufhalten. Dies gilt nur für den Spielbetrieb.
Da das geplante „Comeback Weekend“ einen Veranstaltungscharakter aufweist, ist die zulässige Personenanzahl auf 100 Personen (Mitarbeiter und Helfer ausgenommen) begrenzt.
Im Biergarten muss auf den Mindestabstand von 1,5 m bei Begegnungen in den Verkehrs- und Laufwegen sowie in den Sanitärbereichen geachtet werden. Es ist auf allen Wegen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo dieser Mindestabstand unterschritten wird.
Es findet keine Selbstbedienung statt.
Die Gäste werden am Tisch mit Essen und Getränken durch unsere Bedienungen versorgt. Falls es einmal etwas länger dauern sollte, haben Sie bitte Verständnis dafür.
Alle Gäste sind namentlich durch ein Kontaktformular zu erfassen.
Bei der Abholung von Essen ist ebenfalls auf 1,5 m Mindestabstand zu allen weiteren Abholern zu achten. Eine Erfassung von Kontaktdaten ist hier nicht vorgesehen.
Im Übrigen gelten die Corona-Verordnung in der Fassung vom 01. Juli 2020 sowie die Corona-Verordnung Sport in der Fassung vom 01. Juli 2020. Die oben genannten Regelungen sind mit der Stadt Walldürn abgestimmt und entsprechen dem aktuellen Hygienekonzept der Eintracht 1993 Walldürn e.V.
Jürgen Mellinger 1. Vorsitzender