Förderverein
Der Zweck des Verein ist die Förderung des Sports und die
ideelle und finanzielle Förderung des Sportvereins Eintracht 1993 Walldürn e.V.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnes des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein i.S.d. § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Körperschaft verwendet.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Neuigkeiten und Berichte vom Förderverein
Jahreshauptversammlung Förderverein 2002
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem der FÖRDERVEREIN Eintracht ´93 Walldürn am 31. Mai 2001 gegründet worden war, ging...
Mitgliederversammlung Förderverein 2018
„Ein kleiner, aber feiner Verein" Mitgliederversammlung des Fördervereins der Eintracht Walldürn. (Sti.) Im Mittelpunkt der...
Jahreshauptversammlung Förderverein 2013
Bericht des Vorsitzenden des „Fördervereins Eintracht ´93 Walldürn“ am 10.03.2013 um 11 Uhr im Clubheim der Eintracht auf...