Förderverein
Der Zweck des Verein ist die Förderung des Sports und die
ideelle und finanzielle Förderung des Sportvereins Eintracht 1993 Walldürn e.V.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnes des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein i.S.d. § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Körperschaft verwendet.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Neuigkeiten und Berichte vom Förderverein
Jahreshauptversammlung Förderverein 2009
Vorfeld einer Generalversammlung halten wie gewohnt die Abteilungen und der Förderverein der Eintracht ´93 ihre internen...
Jahreshauptversammlung Förderverein 2008
Die Mitgliederversammlung des „Fördervereins Eintracht ´93“ fand im Clubheim der Eintracht Walldürn auf dem Sportgelände...
Fahrradchamp 2007
Zur Siegerehrung des „Fahrradchamps 2007“ hatte der Förderverein der Eintracht ´93 ins Clubheim der Eintracht Walldürn alle...
